Vormerkung für Kinder in den Rosenfelder Kindertageseinrichtungen

Pro Kind muss ein Antrag ausgefüllt werden




Betreuungswünsche
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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Vormerkung immer nur zum 1. eines Monats möglich ist.
Diese Vormerkung stellt keine Platzzusage dar. Auf Grund dieser Vormerkung erhalten Sie im Rahmen unserer Kapazitäten ein Platzangebot.
Angaben zum Kind
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Angaben zur Masernschutzimpfung
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Masernschutz nachweisen.
Angaben zu den Erziehungsberechtigten


Angaben zu Geschwisterkindern in Rosenfelder Kindertageseinrichtungen
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weitere Angaben
Sozialkriterien: